Bundesländer fordern Hygieneampel für Gaststätten
Noch ist es kein Gesetz, doch es nimmt Formen an: Die Bundesländer haben eine „Restaurant-Ampel“ auf den Weg gebracht. Sie soll an der Tür von Gastronomiebetrieben mit Hilfe von Farben deutlich machen, wie das Lokal bei Lebensmittelkontrollen abgeschnitten hat. Verbände laufen gegen die Idee Sturm, eins aber ist klar: Wirksamstes Mittel gegen eine „rote Ampel“ an der Tür ist bedingungslose Hygiene.
Ganz neu ist das Thema nicht. In Hamburg beispielsweise kündigte die Verbraucherschutz-Behörde im April 2009 an, die rechtlichen Möglichkeiten für „Hygiene-Smileys“ zu prüfen; zuvor schon waren Berlin und Nordrhein-Westfalen mit eigenen Projekten unterwegs. Vorbild aller Ideen ist Dänemark, wo 2001 ein vierstufiges System von Smileys eingeführt wurde.
Was die Verbraucherschutzminister der Bundesländer im Mai auf einer Konferenz beschlossen, orientiert sich ebenfalls an diesem Muster: Eine grüne Plakette soll zeigen, dass die Anforderungen der Lebensmittelkontrolle mit höchstens kleinen Ausnahmen erfüllt werden, eine gelbe Plakette bedeutet, dass ein Betrieb die Anforderungen teilweise erfüllt, eine rote Plakette signalisiert größere Mängel. In diese Farbcodierung sollen die Ergebnisse der jüngsten sowie der drei Kontrollen davor einfließen. Die Bundesregierung wurde aufgefordert, ein Gesetz dazu auf den Weg zu bringen.
Seither wird diskutiert: Während zum Beispiel Verbraucherzentralen und die Gewerkschaft Nahrung/Genuss/Gaststätten sich zustimmend äußerten, hält der Dehoga Bundesverband nichts davon. „Die Ampel muss gestoppt werden“, so das eindeutige Votum. Ein Kontrollergebnis sei immer eine Momentaufnahme, und da es keinen Anspruch auf Nachkontrolle gebe, könnten Gaststätten jahrelang als schlecht geführt dastehen, obwohl die Mängel längst beseitigt sind.
Ständiges Argument sind die schwach besetzten Ämter für Lebensmittelüberwachung, die eine flächendeckende Kontrolle nicht ermöglichten – die Dehoga in Hessen berichtet von 14 Kontrolleuren für 2500 Gastronomiebetriebe in Frankfurt am Main. Die Stadt Offenbach geht daher bis zu einer bundesweiten Regelung einen anderen Weg: Seit dem 1. März 2011 können Lokale, die in der Datenbank der Kontrolleure gut dastehen, einen „positiven Offenbacher Smiley“ für die Tür beantragen. Negativurteile werden nicht veröffentlicht.

Trotz aller Proteste sagen alle Seiten ganz klar, dass Hygiene in der Gastronomie oberste Priorität hat, auch der Dehoga. Und letztlich ist die Sache ganz klar: Wer den Betrieb bedingungslos hygienisch hält, kann den Kontrollen gelassen entgegen sehen, ob anschließend nun eine Ampel folgt oder nicht. Die Hygieneprodukte von Tork unterstützen Gaststättenbetreiber optimal – durch starke Leistung und intelligente Systeme, die Kontaminationen verhindern und dabei auch noch wirtschaftlich arbeiten.
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