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Mittwoch, 29. Juni 2011

Hygiene im Krankenhaus: Neues Infektionsschutzgesetz kommt

Die Bundesregierung hat am 8. Juni 2011 eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes auf den Weg gebracht. Damit wird offiziell und konkret, was seit Monaten diskutiert wird (wir berichteten im Oktober 2010): eine bundesweit einheitliche und verbindliche Regelung für Krankenhaushygiene. Neueren Schätzungen zufolge stecken sich in Deutschland jährlich 700.000 Patienten in Kliniken mit Krankheitserregern an.

In bis zu 30.000 Fällen pro Jahr geht eine Infektion mit Krankenhauskeimen sogar tödlich aus – so heißt es in einer gemeinsamen Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH), der Gesellschaft für Hygiene, Umweltmedizin und Präventivmedizin (GHUP) und dem Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD).

Der Gesetzentwurf verpflichtet die Landesregierungen, die Krankenhaushygiene per Erlass von Rechtsverordnungen zu regeln. Dadurch werden nun alle Länder zum Handeln gezwungen – bisher haben nur sieben Krankenhaushygiene-Verordnungen: Bayern, Baden-Württemberg, Berlin, Bremen, Nordrhein-Westfalen, Saarland und Sachsen. „Es wird klar geregelt, dass die Krankenhäuser und andere relevante Einrichtungen dem Auftreten von nosokomialen [Krankenhaus-] Infektionen und resistenten Erregern eigenverantwortlich nachgehen und die nötigen Konsequenzen ziehen müssen“, heißt es vom Bundesgesundheitsministerium.

Zudem soll im Robert-Koch-Institut die neue Kommission Antiinfektiva, Resistenz und Therapie (ART) eingerichtet werden, die Empfehlungen zum Einsatz von Medikamenten bei der Therapie resistenter Infektionserreger gibt. Da sich einige Keime so verändert haben, dass Antibiotika nicht wirken, bereiten sie den Ärzten im Kampf gegen die Krankheiten die größten Probleme.

Während die Krankenhäuser in Deutschland den Gesetzentwurf begrüßen, werden auch kritische Stimmen laut. Der Verbraucherzentrale Bundesverband beispielsweise fordert deutschlandweit einheitliche Vorgaben für die Erfassung und Eindämmung der Infektionen „statt eines Flickenteppichs aus Länderregelungen“. Und nach Auffassung des Leiters der Krankenhaushygiene am Universitätsklinikum Essen, Walter Popp, erwartet der Gesetzentwurf zu wenig: Statt nur 20 bis 30 Prozent seien durch konsequente Hygiene 100 Prozent der Krankenhausinfektionen vermeidbar. Er fordert, „eine weitergehende Zielsetzung in den Gesetzentwurf aufzunehmen“.

Die geforderte konsequente Hygiene braucht die richtige Ausrüstung: Auf den Bedarf abgestimmte Seifen- und Handtuchsysteme erleichtern die Handreinigung, intelligente Spender beugen Kreuzkontaminationen vor und erschweren die Ausbreitung von Keimen zusätzlich. Mit seinen Hygieneprodukten und Spendersystemen leistet Tork einen bedeutenden Beitrag im Kampf gegen Krankenhausinfektionen.

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